Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1983 - 7 B 22.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1827
BVerwG, 18.03.1983 - 7 B 22.83 (https://dejure.org/1983,1827)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1983 - 7 B 22.83 (https://dejure.org/1983,1827)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1983 - 7 B 22.83 (https://dejure.org/1983,1827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf eine Einsammlungsgenehmigung und Beförderungsgenehmigung - Abfalleigenschaft von Altglas - Subjektiver Abfallbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1983, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 01.02.1990 - I ZR 126/88

    Begriff des Abfalls; Sammlung von Altglas; Bei der Rauchgasentschwefelung

    Die Unklarheit war insbesondere durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Abfalleigenschaft von gesammeltem Altglas aufgetreten (vgl. OVG Münster GewArch 1983, 247 und die auf die Nichtzulassungsbeschwerde ergangene Entscheidung des BVerwG DÖV 1983, 600 f).

    Der Betreiber behandelt das in seinen Besitz gelangte Altglas als Rohstoff und gibt damit zu erkennen, daß für ihn der Grundsatz "Einmal Abfall, immer Abfall" nicht gilt (BVerwG DÖV 1983, 600, 601; Hösel/v. Lersner a.a.O. Kz. 1110 § 1 Rdn. 7; Schweriner in Kunig/Schwermer/Versteyl a.a.O. § 1 Rdn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1997 - 10 S 1273/96

    Zur Notifizierungspflicht bei Ausfuhr von textilen Abfällen in das EU-Ausland

    Entsprechendes habe das Bundesverwaltungsgericht für Altglas in Sammelbehältern entschieden (Beschluß vom 18.03.1983, DÖV 1983, S. 600).

    Schließlich gibt auch der von der Klägerin angeführte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.1983 (DÖV 1983, S. 600: Altglas in Sammelbehältern) nichts für den heute maßgeblichen abfallverbringungsrechtlichen Begriff des Abfalls zur Verwertung her.

  • BFH, 20.08.1985 - VII R 182/82

    Kraftfahrzeugsteuer - Freistellung - Irrtum - Neufestsetzung - Änderungsbescheid

    Die Genehmigung, die für die Steuerbefreiung im Streitfalle erforderlich wäre, ist dem Kläger rechtskräftig versagt worden, und zwar mit der Begründung, Altglas, das in Sammelbehältern gesammelt und als Rohstoff an Glashütten veräußert wird, sei nicht - mehr - Abfall im Sinne von § 1 Abs. 1 AbfG (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1983 7 B 22.83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 451.22 AbfG Nr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1991 - 9 A 765/88

    Rechtmäßigkeit von Abfallbeseitigungsgebührengegen im Falle ihrer Erhebung nach

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1982, DÖV 1983 S. 600.
  • VGH Hessen, 30.01.1992 - 5 UE 1928/86

    Wegfall der Abfalleigenschaft von Altreifen durch Veräußerung zwecks

    Aus der Situationsabhängigkeit des objektiven Abfallbegriffes folgt nämlich, daß bewegliche Gegenstände vor einer ordnungsgemäßen Entsorgung ihre Abfalleigenschaft wieder verlieren können, d.h. der Grundsatz "einmal Abfall - immer Abfall" gilt weder beim subjektiven Abfallbegriff (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 AbfG 1986; BVerwG, Beschluß vom 18. März 1983 - DÖV 1983, 600 (601); Senatsbeschluß vom 21. April 1986, a.a.O.; Franßen, a.a.O., S.410; Kunig/Schwermer/Versteyl, a.a.O., § 1 Rdnr.21) noch beim objektiven Abfallbegriff.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1991 - 5 S 1217/91

    Unzulässige Einschränkung des naturschutzrechtlichen Betretungsrechts durch

    Die Befugnis zu einer Sperrung ist erst zu bejahen, wenn die Verunreinigung dem Grundstückseigentümer auch unter Berücksichtigung der Verpflichtung der zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zum Einsammeln des auf einem Außenbereichsgrundstück anfallenden Abfalls (vgl. BVerwG, Beschl.v. 18.3.1983 -- 7 B 22.83 -- DÖV 1983, 600) nicht zugemutet werden kann.
  • VGH Hessen, 11.04.1991 - 4 TH 3549/90

    Zuständigkeit der Abfallbehörde - Räumung eines Altreifenlagers - Abfallbegriff

    Insoweit werden allerdings regelmäßig die Voraussetzungen des subjektiven Abfallbegriffs (§ 1 Abs. 1 1. Alternative AbfG) nicht erfüllt sein; denn selbst wenn die Stoffe dem Antragsteller von den früheren Besitzern mit dem Willen ihrer Entledigung als Abfall übergeben worden wären, so würde die Absicht des Antragstellers, die Stoffe einer wirtschaftlichen Verwertung zuzuführen, die ursprüngliche -- subjektiv begründete -- Abfalleigenschaft für die Zukunft aufheben und der weiteren Anwendung des Abfallbeseitigungsgesetzes insoweit entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.03.1983 -- 7 B 22.83 -- DÖV 1983, S. 600/601).
  • BFH, 09.05.1989 - VII R 74/86

    Kraftfahrzeugsteuer - Abfallrechtliche Genehmigung - Verpackungsmaterial -

    Auch ist davon auszugehen, daß Stoffe, die aufgrund des Entledigungswillens ihrer Besitzer zunächst Abfälle sind, wieder zu Nichtabfällen werden können, wenn der Neubesitzer selbst keinen Entledigungswillen hat, er die Stoffe vielmehr zur weiteren Verwertung übernimmt (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. März 1983 7 B 22.83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 451.22 AbfG Nr. 13; FG Münster, Urteil vom 19. August 1982 VIII 3204/81, Entscheidungen der Finanzgerichte 1983, 81 - insoweit rechtskräftig - anders: Egly/Mößlang, Kraftfahrzeugsteuer, 3. Aufl. 1981, Abschn. 16 c, cc = S. 172).
  • BFH, 13.06.1989 - VII S 32/88

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Abfallbeseitigung - Abfallentsorgung -

    Hat der Neubesitzer selbst keinen Entledigungswillen, übernimmt er die Sachen vielmehr zur weiteren Verwertung, so sind sie nicht (mehr) Abfälle (BVerwG, Beschluß vom 18. März 1983 7 B 22.83, Buchholz, a.a.O., 451.22 Abfallgesetz Nr. 13 - Altglas; dazu Senat, Urteil vom 20. August 1985 VII R 182/82, BFHE 144, 465, BStBl II 1985, 716; FG Münster, Urteil vom 20. April 1982 VIII 3204/81, Entscheidungen der Finanzgerichte 1983, 81).
  • BVerwG, 18.09.1986 - 4 B 197.86

    Nichtzulassung einer Revision - Altpapier als Abfall

    Auch die Frage, ob im vorliegenden Fall das einzusammelnde Papier "Abfall" im Sinne des § 1 Abs. 1 Abfallbeseitigungsgesetz - AbfG - ist, rechtfertigt die Revisionszulassung nicht; auf sie würde es nämlich nicht ankommen: Soweit es um den subjektiven Abfallbegriff geht, ist die in der Beschwerde aufgeworfene Frage bereits vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts geklärt worden (vgl. dazu Beschluß vom 18. März 1983 - BVerwG 7 B 22.83 - ).
  • VGH Bayern, 24.01.2005 - 7 B 03.1392
  • BVerwG, 13.09.1993 - 4 B 127.93

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG Berlin, 09.08.1994 - 10 A 286.94

    Technische Möglichkeit der Vermeidung/ Verwertung von Reststoffen; Dynamischer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht